VG – Archiv 2010

Neuwahl in Lüdenhausen

Weg für Neuwahl in Lüdenhausen ist frei
CDU akzeptiert Münster-Urteil

Kalletal (sch). Der Neuwahl in Lüdenhausen steht nichts mehr im Weg. Die Kalletaler CDU verzichtet auf weitere rechtliche Schritte, wie sie gestern Abend in einem Pressegespräch wissen ließ.

„Wir müssen und werden den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster akzeptieren, auch wenn wir nach wie vor die Wiederholungswahl für sachlich nicht gerechtfertigt halten. Denn wir sind zutiefst davon überzeugt, dass im Lüdenhauser Wahllokal keinerlei Manipulationen erfolgte und der Wahlvorstand alle Ergebnisse korrekt ermittelt hat“, erklärte der Vorsitzende des CDU-Gemeindeverbandes Kalletal, Dirk Tolkemitt.

Als einen entscheidenden Faktor nannte Tolkemitt die Finanzen: „Wir können uns das nicht mehr leisten.“ Sämtliche Verfahrens- und Nebenkosten habe nach dem Willen des Gerichts die CDU zu tragen, „unsere Reserven sind aufgebraucht.“.

Dokumenten Information, Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2010, Dokument erstellt am 24.11.2010 um 13:11:32 Uhr, Letzte Änderung am 24.11.2010 um 13:11:55 Uhr

Lüdenhausen hat die Wahl
Kalletals CDU-Gemeindeverbandsvorsitzender Dirk Tolkemitt: „Müssen damit leben“
VON WOLF SCHERZER

Sollen noch mal ran: Lore Heidrich, Gisela Stolle und Frank Brand, Mitglieder des Lüdenhauser Wahlvorstandes, haben die Stimmzettel auch bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Minden ausgezählt. | Archivfoto: Scherzer

Kalletal. In der Gemeinde Kalletal können die Vorbereitungen für die Neuwahl in Lüdenhausen getroffen werden. Das ist nach der Entscheidung der CDU jetzt amtlich.

Wie am Dienstag exklusiv berichtet, akzeptieren die Christdemokraten den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster, wobei Gemeindeverbandsvorsitzender Dirk Tolkemitt betont: „Sachlich halten wir das Urteil für nicht gerechtfertigt.“ Mit „rein formalen Argumenten“ werde begründet: Die CDU, die in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Minden gegen die Wiederholungswahl geklagt und Recht bekommen hatte, sei zur Klage nicht berechtigt gewesen.“

Münster sieht die Sachlage jedoch anders als Minden und gibt der Ratsmehrheit aus SPD, Grünen und UKB Recht. Bekanntlich hat die damalige und zwischenzeitlich von der UKB wegen einer Abstimmung um die „Stabsstelle“ der Bürgermeisters aufgekündigte Koalition im Rat die Wahl für ungültig erklärt, weil das Wahllokal im Feuerwehrgerätehaus Lüdenhausen für einige Zeit verschlossen und damit der Öffentlichkeit nicht zugänglich war – das durfte laut Gesetz nicht sein.

Die Wahl muss jetzt innerhalb von vier Monaten, nachdem das verwaltungsgerichtliche Verfahren rechtskräftig bestätigt ist, stattfinden. Bis dahin werden die gängigen Mechanismen greifen, die offiziell mit der Bildung eines Wahlausschusses beginnen. Klar ist: Die Lüdenhauser können sich auf einen Wahlkampf einstellen, wobei CDU-Chef Tolkemitt im Pressegespräch am Dienstagabend deutlich sagte: „Von uns wir es keine Materialschlacht geben. Ich glaube, jeder Bürger im Ort ist über die Situation informiert, und dann müssen sich die einzelnen Kandidaten entsprechend präsentieren. Wir werden jedoch klar zum Ausdruck bringen, dass die politischen Mitbewerber nur durch eine Finte erreicht haben, die Wahl in Lüdenhausen zu wiederholen.“

Für Tolkemitt ist die Entwicklung „unbefriedigend, aber wir müssen damit leben“. Leben muss der CDU-Gemeindeverband Kalletal aber auch mit den zu zahlenden Verfahrens- und Nebenkosten, die ihn nach dem Urteil des Gerichtes belasten, nach Auskunft von Tolkemitt sind es zwischen 5.000 und 8.000 Euro. Dazu wird in einer Mitteilung der CDU ihr Schatzmeister Klaus Hoffmann zitiert: „Nach vier Wahlkämpfen in den vergangenen Monaten ist das für uns nicht so einfach zu schultern.“

Dokumenten Information, Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2010, Dokument erstellt am 24.11.2010 um 20:18:34 Uhr, Letzte Änderung am 24.11.2010 um 20:21:08 Uhr

Plätzchen, Pickert und Unterhaltungsprogramm
11. Lüdenhauser Weihnachtsmarkt

Kalletal-Lüdenhausen. Den 11. Lüdenhauser Weihnachtsmarkt richtet die Vereinsgemeinschaft Lüdenhausen am Samstag, 20. November, in der Dorfmitte aus. Angeboten werden kulinarische Köstlichkeiten, von selbst gebackenen Plätzchen bis hin zum Lippischen Pickert in der „Groten Scheune“, die auch am Sonntag, 21. November, geöffnet ist.

Der Markt beginnt um 14 Uhr. Ab 16 Uhr schmückt der Kindergarten „Pusteblume“ den Tannenbaum und der Weihnachtsmann wird gegen 17 Uhr im Feuerwehrhaus erwartet. Im Gepäck hat er Leckereien für die kleinen Besucher. Für die Kinder steht außerdem ein Kinderkarussell zur Verfügung. Die Vereinsgemeinschaft und die Marktbetreiber freuen sich auf viele Besucher.


Dokumenten Information, Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2010, Dokument erstellt am 17.11.2010 um 00:28:38 Uhr, Letzte Änderung am 17.11.2010 um 12:14:50 Uhr

Kalletaler CDU verliert in Münster
Oberverwaltungsgericht weist Klage der Gemeindeverbandes gegen Neuwahl in Lüdenhausen ab

WOLF SCHERZER

Eine Neuwahl in Lüdenhausen wird immer wahrscheinlicher. Das Oberverwaltungsgericht hat das Urteil des Verwaltungsgerichtes geändert und damit die Klage des CDU-Gemeindeverbandes abgewiesen.

Kalletal. Weil bei der Kommunalwahl das Feuerwehrgerätehaus in Lüdenhausen als Wahllokal zur Zeit der Auszählung der Stimmen für die Öffentlichkeit nicht zugänglich war, hat sich bekanntlich die Koalitionsmehrheit aus SPD, Grünen und UKB im Rat der Gemeinde Kalletal für eine Neuwahl ausgesprochen. Das wiederum wollte die CDU nicht, der Gemeindeverband klagte und schaltete damit das Verwaltungsgericht ein – mit Erfolg. Gegen das Ergebnis der Februar-Verhandlung in Minden legte die Koalition wiederum Berufung ein, und somit war das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gefragt.
Dem zwölfseitigen und am vergangenen Freitag gefassten Beschluss des OVG, der der LZ vorliegt, ist vor allem zu entnehmen: Die Klage des CDU-Gemeindeverbandes ist nicht zulässig, weil „der Kläger nicht zum Kreis der Klagebefugten gehört“. Laut Kommunalwahlgesetz sei dies zum Beispiel nur Wahlberechtigten, Aufsichtsbehörden oder gewählten Vertretern von Parteien und Wählergruppen möglich. Das hatte Münster, wie ausführlich berichtet, bereits im Juni wissen lassen, und daran hat das Gericht „nach nochmaliger Überprüfung der Sach- und Rechtslage“ festgehalten.

„Das OVG hat einstimmig entschieden und mehrfach in seiner Begründung dargelegt, dass die Überlegungen des Klägers nicht überzeugen können“, schreibt der Lemgoer Rechtsanwalt Wolfgang Stückemann in einer gestern Nachmittag vorgelegten Pressenotiz. Die Richter hätten eine Revision gegen ihre Entscheidung nicht zugelassen. Die Kosten des Verfahrens habe der CDU-Gemeindeverband ebenso zu tragen wie die Auslagen des von der Stückemann-Kanzlei vertretenen SPD-Ratsherrn Heinz-Werner Hellweg aus Lüdenhausen, der in den Verfahren als „Beigeladener“ auftritt.

Zufrieden äußerte sich gestern Nachmittag auch Kalletals SPD-Fraktionschef Uwe Busch, der das Urteil eigenen Angaben nach erst wenige Stunden kannte: „Es wird eine Neuwahl geben. Wie der Zeitplan aussieht, wird sich zeigen.“

Dirk Tolkemitt, Vorsitzender des CDU-Gemeindeverbandes, meinte auf Nachfrage: „Wir können nach wie vor die Rechtsauffassung des OVG nicht nachvollziehen. Da wir jedoch in einem Rechtsstaat leben, sind Urteile auch dann hinzunehmen, wenn sie der eigenen Auffassung nicht entsprechen. Nach intensiver Prüfung des Urteils wird die CDU prüfen, ob sie weitere rechtliche Schritte unternimmt.“

Copyright © Lippischen Landes-Zeitung 09.11.2010

Lüdenhauser haben Grund zur Freude
Posaunenchor besteht seit 100 Jahren und ehrt im Festgottesdienst treue Mitglieder


Rosen zum Jubiläum: Der Posaunenchor mit den Geehrten sowie Leiterin Sonja Will (Dritte von links) und dem Vorsitzenden Heinz Grenner (Sechster von rechts). | Foto: Sartor

Kalletal-Lüdenhausen (uta). In seiner 100-jährigen Geschichte hat der Posaunenchor Lüdenhausen viele Gottesdienste musikalisch begleitet. Zu seinem Jubiläum wurde ihm im Festgottesdienst von der Gemeinde ein Ständchen gebracht: „Ein feste Burg ist unser Gott“ bestimmte am Reformationstag die Predigt und die Feier.

Doch auch die Musiker selber gestalteten ihren eigenen Festgottesdienst musikalisch mit. Dem besonderen Anlass entsprechend gab es einige personelle Veränderungen: Die immer noch vakante Pastorenstelle übernahm für eine Gottesdienstlänge Pastor Andreas Mattke von der Landeskirche und Christian Kornmaul als Posaunenwart von Sonja Will die Leitung der Musiker. Kornmaul überreichte auch den langjährigen Mitgliedern des Posaunenchores Urkunden und Ehrennadeln. Für 60 Jahre Zugehörigkeit erhielten der ehemalige Leiter des Chores, Kurt Hering, sowie Hermann Strate, Heinz Grenner und Wilfried Fasse die Ehrennadel in Gold. Für 25-jährige Zugehörigkeit wurde Silvia Wittland-Obenhaus ausgezeichnet, für 20 Jahre Stefanie Kölling. Die Chorleiterin Sonja Will ist seit zehn Jahren im Verein aktiv, und die bronzene Nadel erhielten René Keiser und Lars Brakhage, die seit acht Jahren in Lüdenhausen Musik machen. Der Vorsitzende Heinz Grenner erinnerte in seiner Ansprache an vergangene Tage: Die Übungsabende fanden in einem alten Backhaus, dem sogenannten „Backs“, statt. „Und wir mussten das Holz zum Heizen selber mitbringen, und wenn die Probe vorüber war, war die Hütte warm.“

Es sei nicht so komfortabel wie heute, aber dafür seien Nachwuchssorgen unbekannt gewesen. „Hier hast du ein Horn, du lernst jetzt blasen“, hörte Grenner eigenen Worten nach von seinem Onkel. Heute ist der Beitritt freiwillig. Und dass ein Posaunenchor nichts Altbackenes haben muss, beweisen die jungen Mitglieder. Trotzdem sind neue Musiker stets willkommen, damit die lange Geschichte des Posaunenchores Lüdenhausen eine Zukunft hat.

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2010, Dokument erstellt am 03.11.2010 um 00:39:35 Uhr

Kommunalwahl 2009 – Urteil Oberverwaltungsgericht

Neuwahl in Lüdenhausen rückt wieder näher
CDU Kalletal war laut Oberverwaltungsgericht Münster nicht klagebefugt

VON STEFAN BACKE

Kehrtwende im Fall „Neuwahl in Lüdenhausen“: Nach einer ersten Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts deutet vieles darauf hin, dass die Rats- und Bürgermeisterwahl doch wiederholt werden muss.

Kalletal-Lüdenhausen. Das juristische Ringen zwischen der CDU sowie der Koalition aus SPD, Grüne und UKB geht damit in die nächste Runde – und wird immer spitzfindiger und verworrener. Denn inhaltlich haben sich die Richter in Münster nun zunächst gar nicht mit dem ursprünglichen Formfehler während der Kommunalwahl im August 2009 beschäftigt. Vielmehr bemängeln sie, dass die CDU Kalletal überhaupt nicht klageberechtigt gewesen sei. Ergo: Ohne Klageberechtigung keine Klage. Ohne Klage keine Änderung des ursprünglichen Ratsbeschlusses, die Wahl in Lüdenhausen wiederholen zu lassen (siehe Infokasten).

Wenngleich das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt zunächst nur über die Zulassung einer Berufungsverhandlung entschieden hat – die Argumentation der drei Berufsrichter gilt laut Pressesprecher Dr. Ulrich Lau als klarer Fingerzeig: „Man kann daraus entnehmen, wie ein etwaiges Berufungsverfahren ausgehen würde. Aus unserer Sicht hätte das Verwaltungsgericht Minden die Klage abweisen müssen.“ Demnach wären nach dem Ratsbeschluss innerhalb der Einspruchsfrist neben der Kommunalaufsicht lediglich direkt betroffene Personen klagebefugt gewesen – beispielsweise Bürgermeister Andreas Karger oder benachteiligte Ratsmitglieder.

Dirk Tolkemitt, Vorsitzender der Kalletaler CDU, zeigte sich auf Anfrage der LZ enttäuscht von der Entwicklung: „Es geht nun nicht mehr um die Sache an sich, sondern nur noch um die Klagebefugnis. Man muss realistisch anerkennen, dass unsere Chancen jetzt bei 50:50 liegen – vielleicht auch weniger.“ Der schriftlichen Aufforderung der Kalletaler Koalition, die CDU möge ihre Klage nun zurückziehen, erteilte er aber eine Absage. „Wir warten nun erst einmal die schriftliche Stellungnahme der Gemeinde ab. Dann sehen wir weiter.“

Die Frage, ob und wann es tatsächlich zu Neuwahlen kommen kann, steht damit weiter in den Sternen. Prof. Dr. Bernhard Stüer, der die Gemeinde vertritt, schätzt, dass das Oberverwaltungsgericht in zwei bis drei Monaten ein Urteil sprechen könnte – auch ohne mündliche Verhandlung. Eine mögliche Berufung der CDU vor dem Bundesverwaltungsgericht hätte aus seiner Sicht zwar kaum Chancen, würde aber wieder viel Zeit kosten.

Info – Chronologie der Ereignisse

34 Stimmen Vorsprung in ganz Kalletal hatte der neue Bürgermeister Andreas Karger (CDU) nach der Wahl am 30. August 2009 vor Uwe Busch (SPD). Daher ist es gut möglich, dass eine Neuwahl im Stimmbezirk Lüdenhausen (778 Wahlberechtigte) den gesamten Wahlausgang verändern könnte. Aufgrund eines Formfehlers (teilweiser Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Stimmauszählung) hatte die Mehrheit des neuen Kalletaler Rates aus SPD, Grüne und UKB im November 2009 eine Neuwahl in Lüdenhausen beschlossen. Dagegen hatte der CDU-Gemeindeverband Kalletal vor dem Verwaltungsgericht Minden geklagt. Die Richter gaben der CDU im Februar recht: Der Formfehler sei nicht schwerwiegend genug; das Wahlergebnis müsse für gültig erklärt werden. Gegen dieses Urteil hat nun der Rat über die Gemeinde Kalletal Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt.(bas)

Copyright © Lippischen Landes-Zeitung 17.06.2010

Einen weiteren Bericht in der LZ vom 24.06.2010 können Sie hier lesen.

Landtagswahl 2010 – Ergebnis in Lüdenhausen

Am 09.05.2010 wurde auch in Lüdenhausen über den Landtag NRW abgestimmt. Die Ergebnisse von Lüdenhausen finden Sie hier.

Umfrage LZ zum Gerichtsurteil

Am 24.02.2010 hat die LZ eine Umfrage gestartet, hier das Ergebnis :

Minden bestätigt Wahl in Lüdenhausen

Für Verwaltungsgericht spielt Ausschluss der Öffentlichkeit eine untergeordnete Rolle

VON WOLF SCHERZER

Auszählung im Gerichtssaal

Auszählung im Gerichtssaal: Lore Heidrich, Gisela Stolle, Frank Brand, Gudrun Würfel und Ulrich Blattgerste (von links), Mitglieder des Lüdenhauser Wahlvorstandes, haben die Stimmzettel erneut in Händen. Foto: Scherzer

Die CDU Kalletal hat erfolgreich gegen die Gemeinde Erfolg geklagt. Gestern entschied das Verwaltungsgericht Minden: Das Ergebnis der Kommunalwahl in Lüdenhausen ist rechtens.


Kalletal/Minden. Wie mehrfach berichtet, war das Wahllokal im Feuerwehrgerätehaus Lüdenhausen für einige Zeit verschlossen und damit die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das hatte die Koalition aus SPD, Bündnisgrünen und UKB zum Anlass genommen, mit ihrer Mehrheit im Rat zu beschließen, die Wahl für ungültig zu erklären und neu wählen zu lassen. Dagegen hat dann der CDU-Gemeindeverband Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Gestern, 10 Uhr: Als der Vorsitzende Richter, Arnold Albers, im Beisein seiner beiden Kolleginnen Susanne Scholle und Christine Borgert-Vieten sowie zweier ehrenamtlicher Schöffen die Sitzung eröffnet, ahnen die meisten Prozessbeteiligten und die Zuhörer im fast vollbesetzten Saal nicht, dass sie bis exakt 17.11 Uhr warten müssen. Denn erst dann verkündet Albers: „Der Beschluss wird aufgehoben und der Rat der Gemeinde Kalletal verpflichtet, die Wahl für gültig zu erklären.“

Vorausgegangen war eine mit mehreren Unterbrechungen verbundene Sitzung, in der zwölf Zeugen befragt werden mussten und in der auch das geschah, womit nur wenige gerechnet hatten – die Lüdenhauser Stimmen wurden erneut ausgezählt. Das Ergebnis: Keine Veränderung bei der Bürgermeisterwahl, aber drei bei der Wahl zum Rat. Im Umschlag der Stimmzettel von Heinz-Werner Hellweg (SPD) fand sich eine ungültige Stimme, in den vom Wahlvorstand für ungültig erklärten Unterlagen sind zwei der zehn Stimmen nach Meinung des Gerichts doch in Ordnung; damit verbucht Frank Puls (UKB) jetzt 161 statt 159 Stimmen auf sich. Für Richter Alberts habe dies keinen Einfluss auf den Wahlausgang gehabt, sei aber wichtig für das Urteil gewesen: „Voraussetzung für die Anfechtung ist es nach Auffassung des Gerichts, dass Unregelmäßigkeiten Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt hätten.“ Dies sei aber nicht der Fall.

Auch betonte er: Es habe sich bestätigt, dass die Öffentlichkeit „über wesentliche Zeiten“ ausgeschlossen gewesen sei, was gegen die Wahlordnung verstoße. Das aber sei für das Gericht ebensowenig relevant wie die Tatsache, dass die Siegel auf den Umschlägen vom Wahlvorstand nicht unterzeichnet worden sind. Für eine Manipulation gebe es „überhaupt keinen“ Anhaltspunkt: „Das setzt eine starke kriminelle Energie voraus, und das traue ich niemandem zu.“

Copyright © Lippischen Landes-Zeitung 2010, Dokument erstellt am 24.02.2010 um 22:12:47 Uhr, Letzte Änderung am 24.02.2010 um 22:15:47 Uhr

Fischer an der Spitze – SPD Lüdenhausen wählt

Kalletal- Lüdenhausen. Während der Jahreshauptversammlung des SPD-Ortsvereins Lüdenhausen wurde Günter Fischer einstimmig zum neuen Vorsitzenden gewählt. Die bisherige Amtsinhaberin Gudrun Würfel hatte erklärt, nach sieben Jahren aus beruflichen Gründen nicht erneut kandidieren zu können.

„Als stellvertretende Vorsitzende wurde Roswitha Hellweg ebenso einstimmig wiedergewählt wie die übrigen Vorstandsmitglieder“, heißt es in einer Pressenotiz des Ortsvereins. Mit Günter Fischer, der auf die Erfahrung einer mehr als 40-jährigen Parteizugehörigkeit verweisen könne, gehe der Ortsverein „nun in ein Wahljahr, das bekanntlich besonders in Lüdenhausen besondere Spannung verspricht“.

Copyright © Lippischen Landes-Zeitung 2010, erstellt am 20.02.2010

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